Hohe Haftstrafen in Turiner Asbest-Prozess

In einem Mammutprozess um den Tod Hunderter italienischer Arbeiter durch Asbestvergiftungen sind in Turin hohe Haftstrafen verhängt worden.

Das Gericht verurteilte den Schweizer Milliardär und Unternehmer Stephan Schmidheiny und seinen belgischen Geschäftspartner Louis de Cartier gestern in erster Instanz zu jeweils 16 Jahren Gefängnis. Die Beklagten waren bei der Verkündung des Urteils nicht dabei. Sie waren eines „vorsätzlichen Desasters“ angeklagt.

In dem Ende 2009 begonnenen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft die beiden Angeklagten als Einzelpersonen für das italienische Eternit-Unternehmen und damit für etwa 3.000 Asbestopfer verantwortlich gemacht. Diese litten unter den Folgen der Asbestverarbeitung oder starben daran.

Betroffene lehnten Entschädigung ab

Schmidheiny habe in der italienischen Eternit-Gruppe Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten und damit eine Katastrophe verursacht, so die Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte 20 Jahre Haft gefordert und Schadenersatz in Millionenhöhe.

Geschädigte, Angehörige und Gemeinden schlossen sich den Klagen an. Schmidheiny hatte den Betroffenen und der Kommune Casale Monferrato, Sitz einer Eternit-Produktionsstätte, eine Entschädigung angeboten, die jedoch abgelehnt wurde. Allein in Casale sollen 1.800 Menschen an Asbestvergiftungen gestorben sein und jährlich 50 neue Fälle hinzukommen.

Die Verteidiger argumentierten, die Anklage sei zu allgemein und vage. Auch seien ihr nicht alle wichtigen Unterlagen zu dem italienischen Unternehmen Eternit offengelegt worden. Dieses hatte 1986 Konkurs angemeldet. Asbest ist seit 1992 in Italien verboten.

Publiziert am 13.02.2012
Quelle news.orf.at