Tabelle 1: Zahl der durch
Dieselruß in der Bundesrepubklik Deutschland verursachten Lungenkrebsfälle pro Jahr und
die Höhe des durchschnittlichen individuellen Risikos
|
Lungenkrebsfälle pro Jahr durch Dieselruß |
Jeder x. erleidet Krebs durch Dieselruß |
Ländliche Gebiete |
282 |
611. |
Kleinstädtische Gebiete |
854 |
367. |
Ballungsräume |
6.840 |
89. |
Hauptstraßen |
|
39. |
Gesamt |
7.977 |
137. |
Quelle: UPI-Bericht 44
Eine schwedische Studie kommt zu dem Ergebnis, daß jeder zehnte Lungenkrebsfall durch
Dieselrußabgase verursacht wird. Ein noch höheres Risiko haben Personengruppen, die an
ihrem Arbeitsplatz den ganzen Tag Dieselabgasen in hohem Maße ausge-setzt sind, wie z.B.
LKW- und Busfahrer.
Neben Lungenkrebs verursachen die Rußschadstoffe auch Atemwegserkrankungen, wie
Bronchitis und Asthma.
Für die Gesundheitsbeeinträchtigung entscheidend ist hierbei weniger das Gewicht des
Dieselrußes, sondern die Anzahl der lungengängigen Partikel. Dennoch beziehen sich die
gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Schadstoffbelastung auf das Gewicht und nicht
auf die Anzahl der Partikel.
Grenzwerte
In einem Bericht für die Bundesregierung und die Bundesländer faßte 1992 der
Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI) bereits vorhandene wissenschaftliche
Untersu-chungen zum Krebsrisiko durch Luftverschmutzungen zusammen (
3).
In dem Bericht kam der Länderausschuß zu dem Ergebnis, daß das Krebsrisiko durch
Luftverunreinigungen hauptsächlich durch den Kraftfahrzeugverkehr verursacht wird. Als
ein "akzeptables Krebsrisiko" wurde 1 Krebsfall pro 2.500 Einwohnern angesehen.
Diesem Wert ent-spräche eine Schadstoffbelastung an Dieselrußpartikeln von
1,5 mg pro
m³ Luft.
Als tatsächlicher gesetzlicher Grenzwert gilt seit dem 1. Juli 1998 eine
Dieselrußkon-zen-tration von
8 mg/m³. Vorher galt sogar ein noch höherer Wert
von 14 mg/m³. Die Höhe der Grenzwerte regelt die 23. Bundesimmissionsschutzverordnung
(23. BImschV), welche seit dem 1. März 1997 in Kraft ist.
Bei einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte ist die Straßenverkehrsbehörde
verpflichtet, planerische oder technische Maßnahmen zur Senkung der gemessenen Werte zu
prüfen. Die Maßnahmen können dabei bis zu Beschränkungen und Verboten des
Straßenverkehrs führen.
Tatsächliche Messungen der Dieselrußkonzentration in der Luft ergeben ein
besorgnis-erregendes Bild der derzeitigen Situation. Eine von der Berliner
Senatsverwaltung im Jahr 1998 durchgeführte Computermodell-rechnung über die
Schadstoffbelastung der Luft ergab, daß in rund 660 Straßenab-schnitten, d.h. an ca. 22%
der Berliner Hauptstraßen, der Grenzwert für die Luftbela-stung mit Dieselruß
überschritten wurde. Das bedeutet, daß in Berlin ungefähr 300.000 Wohnungen von zu
hohen Abgasemissionen betroffen sind.
Exakte Messungen vor Ort ergaben im Jahr 1997 sogar eine Grenzwertüberschreitung an 70%
der insgesamt 27 Meßstellen in Berlin:
Bitte auf das Diagramm klicken, um eine Großansicht
zu erhalten
Ähnlich erschreckend hohe Ergebnisse wurden auch in Baden-Württemberg und im Land
Brandenburg gemessen. 1998 wurde in Berlin noch an über 50% der Meßstellen eine erhöhte
Rußbelastung gemessen. Die Reduzierung der Luftbelastung von 1997 auf 1998 ist jedoch vor
allem auf Witterungsbedingungen zurückzuführen, die eine schnelle Verdünnung, bzw.
einen zügigen Abtransport der Luftschadstoffe begünstigten. Im Vergleich zu anderen
gemessenen Luftschadstoffen, bei denen ein sehr deutlicher Rück-gang zu verzeichnen war,
ist die Dieselrußbelastung weiterhin als sehr hoch einzuschätzen.
Forderungen
des BUND
Filterpflicht:
Einbau von Rußfiltern in LKWs und PKWs
in Verantwortung von Bundesregierung und Senat Berlin
Derzeit sind nur etwa 7.000 von 25.000 schweren LKWs in Berlin mit einem
Parti-kelfilter ausgestattet. Entsprechende Technologie ist vorhanden, hat sich in
Großver-suchen bewährt und kann auch bei älteren Dieselfahrzeugen nachgerüstet werden.
Mit Dieselrußfiltern lassen sich bis zu 90% der gesundheitsbeeinträchtigenden Partikel
herausfiltern. Die Kosten pro Partikelfilter betragen ungefähr 12.000 DM, was nur ca. 4%
der Anschaffungskosten für Fern-LKW und Stadtbusse ausmacht.
Fahrverbot:
Sperrung emissionsbelasteter Straßen für PKW und LKW ohne Filter: Umsetzung des bereits
beschlossenen Innenstadtkonzepts, welches Fahrbeschränkungen für Fahrzeuge ohne
Katalysator und Partikelfilter vorsieht.
Senat