Beitrag Nr. Datum: Zeit: Name:
180 11.01.2008 01:44 Andy

Betreff: Ausgenommen Rapsruß?

Die Politik, diese sonderbare Form des Faschings ist doch immer wieder für eine Überraschung gut, so findet sich z.B.: in der hannoveranischen Regelung zum Thema Feinstaub folgende Ausnahme:

 
  • "Dieselfahrzeuge, soweit sie mit Rapsöl oder Biodiesel betrieben werden, mit der Auflage, dass ein fahrzeugbezogener Nachweis des Herstellers oder einer Kfz-Werkstatt während der Fahrt mitzuführen ist, der bestätigt, dass das Fahrzeug mit Biodiesel oder Rapsöl betrieben werden kann, " (Quelle: http://www.hannover.de/data/meldungen/meld_lhh/okt/UmweltzoneAusn.html)
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    Aha, das nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für die Landwirtschaft etc. bedenkliche Rapsöl darf also munter verbrannt werden.
    Gut, auf dieser Seite hier ist ja zu lesen in welches wichtige Organ Dieselruß vordringt, ist also diese Regelung eine Auswirkung der Überwindung der Blut-Hirn-Schranke?
     
    Grüße,
    Andy
     
     
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    "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave." - Aristoteles
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