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Nr. |
Datum: |
Zeit: |
Name: |
180 |
11.01.2008 |
01:44 |
Andy |
Betreff: Ausgenommen
Rapsruß?
Die Politik, diese sonderbare Form des
Faschings ist doch immer wieder für eine Überraschung gut, so findet sich
z.B.: in der hannoveranischen Regelung zum Thema Feinstaub folgende Ausnahme:
"Dieselfahrzeuge, soweit sie mit Rapsöl oder Biodiesel betrieben
werden, mit der Auflage, dass ein fahrzeugbezogener Nachweis des Herstellers
oder einer Kfz-Werkstatt während der Fahrt mitzuführen ist, der bestätigt,
dass das Fahrzeug mit Biodiesel oder Rapsöl betrieben werden kann, "
(Quelle: http://www.hannover.de/data/meldungen/meld_lhh/okt/UmweltzoneAusn.html)
Aha, das nicht nur für die Gesundheit, sondern
auch für die Landwirtschaft etc. bedenkliche Rapsöl darf also munter
verbrannt werden.
Gut, auf dieser Seite hier ist ja zu lesen in
welches wichtige Organ Dieselruß vordringt, ist also diese Regelung eine
Auswirkung der Überwindung der Blut-Hirn-Schranke?
Grüße,
Andy
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"Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave." -
Aristoteles
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